Art der Dienstleistung    TQMSpirit®-Outsourcing Bundesdatenschutzbeauftragte(r)
 
Nummer    M080
 
Beschreibung   

Die Bestellung eines(r) betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist  in § 4f BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geregelt. Unterbleibt die Bestellung, drohen Geldbußen von bis zu € 25.000,- (§ 43, Abs. 3 BSDG)

Sie benötigen eine(n) betrieblichen Datenschutzbeauftragte(n), wenn einer der folgenden Punkte in Ihrem Unternehmen gegeben ist:

  • Wenn personenbezogene Daten automatisiert erhoben, erarbeitet oder genutzt werden und damit i.d.R. mind. 5 Arbeitnehmer ständig beschäftigt sind
  • Wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und damit i.d.R. min. 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind
  • Wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle gem. § 4d Abs. 5 BDSG unterliegen (unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer)
  • Wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung verarbeitet oder genutzt werden

 

 
Zielgruppe    Jedes Unternehmen, das die Anforderungen gem. §4f des BDSG Bundesdatenschutz-gesetzes erfüllt.
 
Modul    TQMSpirit®-Outsourcing
 
Leistungsprofil   

Wir übernehmen alle Pflichten gemäß BDSG wie z.B.:

  • Ermittlung von Risiken der nicht bestimmungsgemäßen und Fremdnutzung personenbezogener Daten an allen Nahtstellen innerhalb und nach außen zu Lieferanten, Partnern und Kunden
  • Interne Kommunikation, Auskunft zu allen relevanten Fragen der Datensicherheit
  • Externe Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde
  • Ermittlung und Überwachung der Risiken bezüglich mobiler personenbezogener Speicher- und Verarbeitungsmedien
  • Durchführung von Datenschutzaudits
  • Aufstellung von Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen
  • Erstellung des gefordertenTätigkeitsberichts zum Datenschutz
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der DV-Programme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden
  • Schulung der mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten tätigen Personen
  • Empfehlung technischer und organisatorischer Maßnahmen
  • Vorabkontrolle der Anwendungen, mit denen personenbezogene Daten geschäftsmäßig erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden. Kontrolle der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen
  • Bewertung der meldepflichtigen Angaben sowie der zugriffsberechtigten Personen
 
wichtigste Kundenvorteile   

Berechenbarkeit

  • Die Pflichten des(r) Datenschutzbeauftragten werden innerhalb eines definierten Aufwands- und Budgetrahmen erfüllt.
  • Keine Schulungs- und Weiterbildungskosten, Literatur- und Fachzeitschriftenkosten

Kompetenz

  • Zusätzliche Fachkenntnisse/Fähigkeiten (über die Datensicherheit hinaus hin zur Informationssicherheit im Ganzen) werden genutzt
  • Kenntnisse der Abläufe in anderen Unternehmen, Synergieeffekte, Objektivität können eingebracht werden
  • Auch nach langjähriger Betreuung Ihres Unternehmens keine ‚Betriebsblindheit’

Effizienz

  • Keine Frei-/Teilfreistellung eines(r) Mitarbeiters(in) notwendig
  • Kein erhöhter Kündigungsschutz
  • Keine Interessenkollision mit bisherigen Tätigkeiten
  • Keine Konfliktsituation mit Arbeitgeber(innen) und Mitarbeitern(innen)

Imagewirkung

  • Gegenüber Ihren Geschäftspartnern steigt die Glaubwürdigkeit des effektiven Datenschutzes

Unterstützung

  • Falls Sie schon eine(n) Datenschutzbeauftragte(n) haben sollten, unterstützen unsere Mitarbeiter(innen) Ihre(n) Datenschutzbeauftragte(n) in allen Aufgabenfeldern, angefangen bei der Analyse, der Konzeption, der Einführung bis hin zur Betreuung
 
Gebühr    Preis nach Aufwand

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