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| Art der Dienstleistung | TQMSpirit®-Outsourcing Bundesdatenschutzbeauftragte(r) |
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| Beschreibung | Die Bestellung eines(r) betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist in § 4f BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geregelt. Unterbleibt die Bestellung, drohen Geldbußen von bis zu € 25.000,- (§ 43, Abs. 3 BSDG)
Sie benötigen eine(n) betrieblichen Datenschutzbeauftragte(n), wenn einer der folgenden Punkte in Ihrem Unternehmen gegeben ist:
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Wenn personenbezogene Daten automatisiert erhoben, erarbeitet oder genutzt werden und damit i.d.R. mind. 5 Arbeitnehmer ständig beschäftigt sind
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Wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und damit i.d.R. min. 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind
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Wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle gem. § 4d Abs. 5 BDSG unterliegen (unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer)
- Wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung verarbeitet oder genutzt werden
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| Zielgruppe | Jedes Unternehmen, das die Anforderungen gem. §4f des BDSG Bundesdatenschutz-gesetzes erfüllt. |
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| Modul | TQMSpirit®-Outsourcing |
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| Leistungsprofil | Wir übernehmen alle Pflichten gemäß BDSG wie z.B.:
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Ermittlung von Risiken der nicht bestimmungsgemäßen und Fremdnutzung personenbezogener Daten an allen Nahtstellen innerhalb und nach außen zu Lieferanten, Partnern und Kunden
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Interne Kommunikation, Auskunft zu allen relevanten Fragen der Datensicherheit
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Externe Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde
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Ermittlung und Überwachung der Risiken bezüglich mobiler personenbezogener Speicher- und Verarbeitungsmedien
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Durchführung von Datenschutzaudits
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Aufstellung von Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen
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Erstellung des gefordertenTätigkeitsberichts zum Datenschutz
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Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der DV-Programme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden
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Schulung der mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten tätigen Personen
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Empfehlung technischer und organisatorischer Maßnahmen
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Vorabkontrolle der Anwendungen, mit denen personenbezogene Daten geschäftsmäßig erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden. Kontrolle der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen
- Bewertung der meldepflichtigen Angaben sowie der zugriffsberechtigten Personen
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| wichtigste Kundenvorteile |
Berechenbarkeit
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Die Pflichten des(r) Datenschutzbeauftragten werden innerhalb eines definierten Aufwands- und Budgetrahmen erfüllt.
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Keine Schulungs- und Weiterbildungskosten, Literatur- und Fachzeitschriftenkosten
Kompetenz
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Zusätzliche Fachkenntnisse/Fähigkeiten (über die Datensicherheit hinaus hin zur Informationssicherheit im Ganzen) werden genutzt
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Kenntnisse der Abläufe in anderen Unternehmen, Synergieeffekte, Objektivität können eingebracht werden
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Auch nach langjähriger Betreuung Ihres Unternehmens keine ‚Betriebsblindheit’
Effizienz
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Keine Frei-/Teilfreistellung eines(r) Mitarbeiters(in) notwendig
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Kein erhöhter Kündigungsschutz
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Keine Interessenkollision mit bisherigen Tätigkeiten
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Keine Konfliktsituation mit Arbeitgeber(innen) und Mitarbeitern(innen)
Imagewirkung
Unterstützung
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Falls Sie schon eine(n) Datenschutzbeauftragte(n) haben sollten, unterstützen unsere Mitarbeiter(innen) Ihre(n) Datenschutzbeauftragte(n) in allen Aufgabenfeldern, angefangen bei der Analyse, der Konzeption, der Einführung bis hin zur Betreuung |
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| Gebühr | Preis nach Aufwand |
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